AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Dienstleistung 

Die Dienstleistung als Makler richtet sich auf die Vermittlung bzw. den Nachweis zum Vertragsabschluss der Gelegenheiten. 
 

2. Auftragserteilung 

Die Anforderung unserer Angebote und Annahme unserer Maklerdienste bedeutet Auftragserteilung und beinhaltet einen allgemeinen Suchauftrag bzw. Verkaufsauftrag sowie Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
 

3. Form der Auftragserteilung 

Der Maklerauftrag kommt schriftlich oder in Textform zustande. 
 

4. Widerrufsbelehrung 

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt kein Widerrufsrecht. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt folgendes: 
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Immobilien Mitzam GbR, Ingolstädter Straße 18, 92339 Beilngries
Telefon: 08461 / 7 02 38, Fax: 08461 / 92 86, E-Mail: info@immobilien-mitzam.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 
 
Folgen des Widerrufs: 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurück zu zahlen. Wir werden für die Rückzahlung der erhaltenen Beträge keine zusätzlichen Entgelte berechnen. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Haben Sie verlangt, dass die Tätigkeit als Makler (Dienstleistungen) während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Maklertätigkeit (Dienstleistungen) im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Maklertätigkeit (Dienstleistungen) entspricht. 
 

5. Maklerprovision 

Der Käufer und Verkäufer erklären sich damit einverstanden, für die Nutzung unserer Dienstleistung (Nachweis zur Gelegenheit und/oder Vermittlung eines Kaufabschlusses) ein Erfolgshonorar in Höhe von bis zu 4 Prozent des notariell beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß Rechnungssolldatum zu bezahlen. Bei Vermietung einer Wohnimmobilie trägt der Vermieter bis zu 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei einer gewerblichen Anmietung trägt der Mieter bis zu 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Vermittlung von Erbbaurechten 5,95 % aus dem Grundstückswert und 3,57 % ggf. aus dem Gebäudewert. Die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provisionen, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist. Die Provision ist verdient und fällig bei notariellem Abschluss des Hauptvertrages bzw. bei Abschluss des Mietvertrags. Bei Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ist eine Provisionsteilung gesetzlich vorgeschrieben.

 

6. Anspruch auf Erfolgshonorar

Der Anspruch auf das Erfolgshonorar bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt oder aus irgendwelchen anderen Gründen aufgelöst wird.

 

7. Provisionsanspruch bei Direktangebot 

Spätere Direktangebote an Kauf- und Mietinteressenten durch den Verkäufer, Vermieter oder Angebote über Dritte über bereits genannte Objekte (vermittelt oder nachgewiesen) unterbrechen nicht den Ursachen-Zusammenhang zwischen Maklerleistung und Vertragsabschluss. Der Provisionsanspruchbesteht auch dann, wenn wenigstens ein dem wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt auch für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten in einer Frist von 3 Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. 

 

8. Doppeltätigkeit 

Die Immobilien Immobilien Mitzam GbR kann für beide Seiten – Käufer und Verkäufer – nachweisend sowie vermittelnd gegen Entgelt tätig sein. Die Doppeltätigkeit wird als Regelfall betrachtet. 
 

9. Kosten bei Nichtzustandekommen 

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, entstehen bei Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses dem Verkäufer, bzw. Vermieter, sowie Käufer, keine Kosten. 
 

10. Vertraulichkeit 

Alle Informationen, die durch die Immobilien Mitzam GbR mitgeteilt werden, sind für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Abschluss eines Kaufvertrages oder Mietvertrages eines nachgewiesenen Objekts mit einem Dritten, auch eine Tochterfirma, führt die Weitergabe zur Provisionspflicht in Höhe der vereinbarten Provision. Die weitere Geltendmachung eines Schadens bleibt vorbehalten, insbesondere auch bezüglich der entgangenen Provision von der anderen Vertragsseite. 
 

11. Vorkenntnisse 

Vorkenntnis eines Objekts hat der Interessent innerhalb von 3 Kalendertagen unter Quellenangabe schriftlich mitzuteilen. Die Schriftform ist ebenfalls bei Beendigung eines Suchauftrages erforderlich. 
 

12. Notarieller Kaufvertrag 

Das Maklerbüro hat die Berechtigung, die Provisionsvereinbarung in den notariellen Kaufvertrag aufzunehmen. 
 

13. Alleinaufträge 

Alleinaufträge können in Schrift- oder in Textform erteilt werden. Die Kündigung eines Alleinauftrages hat schriftlich zu erfolgen, die Frist hierfür beträgt 1 Monat nach Ablauf des Alleinauftrages. Aktivitäten sowie der Interessentennachweis werden dem Alleinauftraggeber jeweils schriftlich mitgeteilt. 
 

14. Kundenschutz 

Wird vom Verkäufer/Vermieter ein Kunde geschützt, so beinhaltet dieser Kundenschutz den Anspruch des Maklerbüros auf die volle Provisionshöhe aus dem Geschäft. Also Verkäufer-, Käuferprovision bzw. Mieterprovision und zwar unabhängig davon, ob der zu dem Zeitpunkt des Kundenschutzes aktuelle Preis erzielt wird. Bei Verhandlungen ist der Makler in jedem Falle hinzu zu ziehen. Eine Provisionsvereinbarung ist in einem notariellen Kaufvertrag aufzunehmen. Bei einem eventuell ohne Einbeziehung des Maklers entstehenden Kaufvertrag ist unverzüglich nach Abschluss das Maklerbüro in Kenntnis zu setzen. Spätere Direktangebote an Kauf- und Mietinteressenten durch den Verkäufer, Vermieter oder Angebote über Dritte über bereits genannte Objekte (vermittelt oder nachgewiesen) unterbrechen den Ursachenzusammenhang zwischen Maklerleistung und Vertragsabschluss nicht. 
 

15. Gewährleistung Auskünfte 

Da Informationen und objektbezogene Auskünfte teilweise von Eigentümern und Dritten übermittelt werden, übernimmt das Maklerbüro für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben keine Gewähr, auch nicht für Angaben im Exposé. Schadensersatzansprüche durch Käufer, Mieter, Verkäufer, Vermieter werden außer Kraft gesetzt, sowie eine eventuelle Minderung oder Verneinung des Provisionsanspruches. Sämtliche Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. 
 

16. Datenschutz 

Es gelten die Regeln des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetztes. Der Immobilien Mitzam GbR übermittelte Daten werden weder verkauft noch an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergereicht. Ihre personenbezogenen Daten dienen nur dem internen Gebrauch und können auf Ihren Wunsch jederzeit gelöscht oder korrigiert werden. 
 

17. Geldwäsche

Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Immobilien Mitzam GbR nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. 

 

18. Gerichtsstand 

Gerichtsstand unter Kaufleuten ist Ingolstadt. Sollte eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt sie die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht und ist durch eine Regelung zu ergänzen, die wirtschaftlich in wirksamer Form der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. 
 
 

WIDERRUF

Download Widerrufsbelehrung für Verbraucher
(PDF-Format)

Download Formular “Erlöschen des Widerrufsrecht”
(interaktives Formular im PDF-Format, speichern mit rechter Maustaste)

Den kostenlosen PDF-Viewer können Sie hier downloaden